Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Kündigung
Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt keine fristgemäße schriftliche Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft um 4 Wochen. Die Kündigungsfrist der um 4 Wochen verlängerten Vertragslaufzeit beträgt für beide Seiten wiederum 4 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Bei Umzug an einen Wohnort, der mehr als 25 km entfernt ist, gewähren wir ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 4 Wochen gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro.
Die 4-wöchigen, kündbaren Verträge sind von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen kündbar. Strukturen und Änderungen von Kursplan sind Prozessen unterlegen, die wir in Teilen nicht beeinflussen können, daher sind diese kein Kündigungsgrund.
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Fälligkeit des Betrags
Der Betrag bemisst sich als Gesamtbetrag für die vorgesehene Laufzeit des Vertrages. Er wird sofort fällig. Dem Mitglied wird eine monatliche Ratenzahlung gewährt. Die Rate ist monatlich im Voraus zu leisten.
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Zahlungsverzug
Kommt das Mitglied mit der Zahlung in Verzug, ist die MOVE FACTORY berechtigt, ihre Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen und das Mitglied von der Nutzung auszuschließen. Bei späterer Zahlung der ausstehenden Rate(n), verlängert sich die Nutzungszeit um die Zeit der zurückbehaltenen Leistungen.
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Krankheit/Ausfallzeit
4.a
Eine Ruhezeit kann aus krankheitsbedingten Gründen sowie beruflicher Abwesenheit erst ab einer Dauer von 1 Monat beantragt werden. Die Ruhezeit aus krankheitsbedingten Gründen muss schriftlich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen, aus dem sich die Art der Erkrankung, sowie die voraussichtliche Dauer der Verhinderung ergibt. Die Ruhezeit aufgrund von beruflicher Abwesenheit muss schriftlich unter Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen, aus der sich die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit ergibt. Die Ruhezeit wird an das Ende der Laufzeit angehängt.
4.b
Die Kündigung aus wichtigem Grund muss schriftlich unter Angabe des wichtigen Grundes erfolgen, und kann mit Wirkung zum Monatsende erfolgen. Für die außerordentlichen Kündigungsgründe wegen Krankheit gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen. Die außerordentliche Kündigung wegen lang anhaltenden Verletzungen oder Krankheiten muss schriftlich unter Vorlage eines ärztlichen Attestes erfolgen, aus dem sich die Art der Erkrankung, sowie die voraussichtliche Dauer der Verhinderung ergibt. Zur krankheitsbedingten, außerordentlichen Kündigung berechtigen nur solche Erkrankungen, die es dem Mitglied dauerhaft nicht ermöglichen, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Weitere Kündigungsgründe aus wichtigem Grund bleiben unberührt. -
Anschriftenänderung
Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderung, sind der MOVE FACTORY unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die aufgrund von oben genannten, nicht bekannt gegebenen Änderungen anfallen, gehen zu Lasten des Kunden.
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Haftungsausschluss
Die MOVE FACTORY haftet nicht für die vom Mitglied ausschließlich selbstverschuldeten Unfälle. Im Übrigen übernimmt die MOVE FACTORY für Schäden, die nicht Personenschäden sind und die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen sind, keine Haftung.
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Hausordnung
Für die Benutzung des Fitnessclubs gilt die ausgehängte Hausordnung. Der Transponder muss zu jedem Besuch mitgebracht werden. Bei Verlust des Transponders wird eine Gebühr von 19,00€ für einen Ersatztransponder erhoben.
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Datenspeicherung
Aus datenschutzrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass alle Daten, die durch die EDV erfasst werden (Personendaten, Zugangsdaten, etc.), nur unserer internen Verarbeitung beziehungsweise Kontrolle dienen. Mit Abschluss des Mitgliedsvertrages erklärt sich das Mitglied mit der internen Speicherung und Verarbeitung der Daten einverstanden. Nach dem Ende der Mitgliedschaft bleiben die Daten aus rechtlichen Gründen 10 Jahre gespeichert, sofern das Mitglied der Datennutzung nicht ausdrücklich widerspricht.
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Öffnungszeiten
Das Mitglied ist berechtigt, das Fitnessstudio während den offiziellen, durch die Aushänge bekanntgegebenen Öffnungszeiten, zu nutzen.